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Notdienst

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08. | AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hermann Nalop e.K. (Inh. Holger Helling)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen - auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

(3) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hermann Nalop e.K. sind nur dann wirksam, wenn die Hermann Nalop e.K. diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hermann Nalop e.K. auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender und abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung durch den Kunden vorbehaltlos entgegengenommen wird.

§ 2 Angebot/Vertragsabschluss/Preise

(1) Die Angebote der Hermann Nalop e.K. sind freibleibend und erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die Hermann Nalop e.K. - spätestens mit Lieferung und/oder Montage. Gleiches gilt für Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden.

(2) Der Kunde ist an seine Bestellung 15 Tage gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn die Hermann Nalop e.K. die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung/Leistung innerhalb dieser Frist ausführt.

(3) Alle Abbildungen, Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben sind nur annähernde Angaben. Es handelt sich nicht um zugesicherte Eigenschaften, es sei denn dass eine schriftliche Zusicherung gegeben worden ist. Abweichungen im Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtöne sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.

(4) Die Preise verstehen sich ab Firmensitz der Hermann Nalop e.K.. Zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer sowie Fracht- und Verpackungskosten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen jeweils vom Ausstellungsdatum der Rechnung an gerechnet.

(2) Nach Ablauf dieser 8 Tage-Frist gelangt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Hermann Nalop e.K. berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Ein darüberhinausgehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten und ist von dem Kunden zu zahlen, soweit die Hermann Nalop e.K. einen solchen Schaden darlegt.

(3) Aufwendungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.

(4) Die Hermann Nalop e.K. ist berechtigt, Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.

§ 4 Lieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich  vereinbart sind.

(2) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass

 

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden ab Werk. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben worden ist. Auf Wunsch wird die Hermann Nalop e.K. über die Höhe der Lieferung eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.

(5) Höhere Gewalt und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen führen zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Zeitverzögerung. Die Hermann Nalop e.K. trifft hierfür keine Haftung.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, ist die Hermann Nalop e.K. berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Dies schließt etwaige Mehraufwendungen ein. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(7) Kann der Auftrag aus von dem Kunden zu vertretenen Gründen nicht durchgeführt werden, ist die Hermann Nalop e.K. berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch i.H.v. 25 % der Auftragssumme geltend zu machen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Nichtdurchführung kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 5 Montage

(1) Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit von dem Kunden durchgeführt worden sein, dass eine Montage ungehindert vorgenommen werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, Strom, Wasser, Heizung sowie Beleuchtung zur Verfügung zu stellen.

(2) Anschlussarbeiten werden von der Hermann Nalop e.K. ab Übergabepunkt vorgenommen. Installations- und Elektroanschlussarbeiten sind in Angeboten/Preisen nicht enthalten. Sind für die Montage Wasser-, Abwasser-, Strom- sowie Gasleitungen zu verlegen, ist dies von dem Kunden durchzuführen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Kunde hat - soweit es sich für beide Teile um ein Handelsgeschäft handelt - die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Einen Mangel hat der Kunde unverzüglich - spätestens nach 8 Werktagen ab Lieferung - schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des HGB.

(2) Für gebrauchte Liefergegenstände besteht keine Gewährleistung.

(3) Soweit ein von der Hermann Nalop e.K. zu vertretener Mangel vorliegt, ist dieser lediglich zur Nacherfüllung verpflichtet. Art und Weise der Nachlieferung liegt im Ermessen der Hermann Nalop e.K..

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate sofern es sich um ein Handelsgeschäft handelt. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Gefahrübergang.

§ 7 Haftung

(1) Die Hermann Nalop e.K. haftet für von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Soweit eine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Entgegen ist eine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Soweit eine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

(2) Soweit eine Garantieübernahme seitens des Herstellers, Lieferanten oder eines Dritten besteht, bleibt die Gewährleistungspflicht der Hermann Nalop e.K. hiervon unberührt. Diese Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller, Lieferanten oder Dritten werden an den Kunden abgetreten.

(3) Gewährleistungsansprüche gegenüber der Hermann Nalop e.K. sind nicht an Dritte abtretbar.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kauf-/Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Hermann Nalop e.K. zustehenden Forderung im Eigentum der Hermann Nalop e.K..

(2) Wird der Kaufgegenstand vom Kunden vor Zahlung an Dritte veräußert, so gilt als vereinbart, dass die in der Person des Erwerbers entstehende Forderung gegenüber dem Endkunden in Höhe der offenstehenden Forderung an die Hermann Nalop e.K. als abgetreten gilt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt solange bestehen, bis die Forderung gegenüber dem Vertragspartner vollständig beglichen ist.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Hermann Nalop e.K. den Kaufgegenstand herausverlangen. In der Zurücknahme des Kaufgegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Hermann Nalop e.K. hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist die Hermann Nalop e.K. nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis zur Verwertung berechtigt.

(5) Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Vertragspartner. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer. Weist der Kunde niedrigere Kosten nach, sind diese zu zahlen.

§ 9 Schlussbestimmung

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

ÖFFNUNGSZEITEN

Telefonisch sind wir von
montags bis freitags
ab 7.45 Uhr bis 17.00 Uhr
unter 0521  8 60 36 zu erreichen.

NOTDIENST  0173  98 160 96

Bitte beachten Sie, dass unser Ladengeschäft gesonderte Öffnungszeiten hat.

C02-Flaschen - Annahme/Ausgabe

Laden-Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10:00-13:00 Uhr
14:00-17:00 Uhr
Mittwoch:
GESCHLOSSEN
Freitag:
10:00-13:00 Uhr

Wichtiger Hinweis!
Unser Ladengeschäft hat an folgenden Terminen geschlossen:
02.08.-06.08.2024
02.09.-04.09.2024
18.10.2024
25.10.-01.11.2024
23.12.2024-03.01.2025
15.01.2025-23.01.2025



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